Montag, 16. Januar 2023
Wahl zum Diözesansteuerrat 2023
Benennung der Wahlpersonen zur Wahl der Laienmitglieder & Kandidatensuche
Lieber Mitbruder,
mit Schreiben vom 12.01.2023 wurdest Du durch das Bischöfliche Ordinariat über die Neuwahl des Diözesansteuerrates informiert. Gemäß der Wahlordnung bin ich als Wahlleiter für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zuständig. Um diese Aufgabe erfolgreich erfüllen zu können, benötige ich Deine Mithilfe.
Ich wäre sehr dankbar, wenn du in der nächsten Verwaltungsratssitzung für die Wahl zweier Wahlpersonen, die ich dann mit einem eigenen Schreiben, gerne bei Mail, zur Wahlversammlung für die Wahl der Laienmitglieder einladen werde. Die Namen und die jeweilige Anschrift der beiden Wahlpersonen benötige ich spätestens vier Wochen vor der Wahlversammlung. Die Termine/Fristen findest du in meiner Mail vom 16.01.2023. Mit den Mitgliedern des Verwaltungsrates sollte auch gemeinsam überlegt werden, wer als Kandidat bzw. Kandidatin für den Diözesansteuerrat gewonnen werden kann. Die Zustimmung von Personen für eine Kandidatur sollte nach Möglichkeit schriftlich vorliegen, da theoretisch ein Kandidat oder Kandidatin nicht gleichzeitig Wahlperson sein muss und die Wahlversammlung nicht öffentlich ist. Ebenso ist eine Vorstellung der Kandidaten notwendig.
Ich danke Dir sehr für Deine Mithilfe und grüße Dich herzlich,
Michael Paul