Katholische Kirchengemeinden

Im Bereich des Dekanates Bad Dürkheim existieren 8 Katholische Kirchengemeinden.

Sie sind Rechtspersonen (Körperschaften des öffentlichen Rechts) die den "laufenden Betrieb" einer Pfarrei sicherstellen sollen.  Ebenso wie die Pfarreien (also die Seelsorgebezirke) sind die aktuellen Kirchengemeinden durch den Bischof von Speyer zum 1. Januar 2016 neu errichtet worden. Sie tragen die Namen bedeutender Heiliger, die oft einen besonderen Bezug zur jeweiligen Pfarrei haben.

Bei der Kirchengemeinde sind alle Arbeitnehmer innerhalb ihres Einzugsgebietes angestellt. Die Kirchengemeinden sind damit nicht unbedeutende kirchliche Arbeitgeber im öffentlichen Raum.

Als Körperschaft erhalten die Kirchengemeinden vom Bistum Anteile an den Kirchensteuereinnahmen. Diese Mittel sollen im Rahmen eines Haushaltsplanes für die laufenden Aufwendungen der Seelsorge verwendet werden. Darüber hinaus müssen die Kirchengemeinden mit dafür Sorge tragen, dass die zugehörigen Kirchenstiftungen über die nötigen Mittel verfügen, um die für die Seelsorgearbeit erforderlichen Bauten zu unterhalten.

Verantwortlich für die Finanzen zeichnet der jeweilige Verwaltungsrat, der aus der Mitte der Gläubigen auf die Dauer von 4 Jahren direkt gewählt wird. Vorsitzender ist von Amts wegen der Leitende Pfarrer.

Unterstützung erhalten die Kirchengemeinden bei der Verwaltung der Finanzen und der Kindertagesstätten sowie bei der Personalbetreuung durch die zuständige Regionalverwaltung Neustadt, eine Einrichtung des Bistums Speyer (Bischöfliches Ordinariat).

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