Zum Aufgabenbereich gehören:
1. Pastorale Aufgaben, die in Pfarreien und von kirchlichen Verbänden, Gruppen und Einrichtungen auf Dekanatsebene durchgeführt werden, zu fördern und zu koordinieren;
2. solche Aufgaben zu übernehmen, die durch die Pfarreien nicht alllein wahrgenommen werden können;
3. Richtlinien und Maßnahmen des Bistums für seinen Bereich anzupassen, für ihre Verwirklichung zu sorgen und Anregungen aus dem Dekanat an das Bistum weiterzugeben;
4. mit anderen christlichen Kirchen im Dekanat zusammenzuarbeiten und Kontakte mit ihnen und anderen Religionen zu pflegen.
Geleitet wird das Dekanat vom Dekan, der stets ein Leitender Pfarrer einer Pfarrei ist. Die Dekane im Bistum Speyer leiten die Einführungen von Pfarrern, sind für die Beerdigungen von Priestern zuständig, können vom Bischof mit Visitationen der Pfarreien beauftragt werden und halten Kontakt zu den kommunalen Stellen (Landkreise).
Die zehn Dekane im Bistum Speyer treffen sich zweimal im Jahr mit dem Bischof in der Dekanekonferenz. Dieses Gremium wird wurde eingerichtet, um den Bischof zu beraten – unabhängig vom Priesterrat, dem die Dekane auch angehören.
Der Dekan ist Vorsitzender des Dekanatsrates und der Gemeinschaft der Geistlichen im Dekanat. Er vertritt das Dekanat nach außen.
Stellvertreter des Dekans ist der Prodekan.
Die Amtszeit des Dekans und des Prodekans beträgt 6 Jahre.
Kontaktdaten finden Sie hier:
Auf Ebene des Dekanats gibt es das Dekanatsteam – ihm gehören alle Seelsorgerinnen und Seelsorger des Dekanats an. Als Geschäftsführung des Teams gehört ihm die Leitung der Regionalverwaltung an. Das Dekanatsteam ist im Zusammenwirken mit dem Dekanatsrat verantwortlich für die Planung und Durchführung aller gemeinsamen pastoralen Aufgaben im Dekanat.
Das Dekanatsteam trifft sich wenigstens einmal im Jahr.
Die Leitung des Dekanatsteams obliegt dem Dekan. Im Verhinderungsfall nimmt die Aufgabe der Prodekan wahr.
Innerhalb von acht Wochen nach Konstituierung der Pfarreiräte, im Bistum Speyer wurde zuletzt 2019 gewählt, findet die konstituierende Sitzung des Dekanatsrates statt. In ihr wählt der Dekanatsrat den Vorstand und die Vertretung im Katholikenrat. Dekan und Prodekan werden durch den Dekanatsrat gewählt. Der Dekanatsrat kommt neben den vorgeschriebenen Wahlen und bei Bedarf zur Beratung und Beschlussfassung zu den im Folgenden genannten Aufgabenbereiche zusammen:
Die Leitung der Dekanatsratssitzung obliegt dem Dekan.
Beschlüsse des Dekanatsrates bedürfen der Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Bei Wahlen ist die Mehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Für die Behandlung von Geschäftsordnungsfragen genügt die einfache Mehrheit der Stimmen.
Erklärt der Dekan förmlich und unter Angabe der Gründe, dass er auf Grund der durch sein Amt gegebenen pastoralen Verantwortung gegen einen Antrag stimmen muss, so ist in dieser Sitzung eine Beschlussfassung nicht möglich. Die anstehende Frage ist im Dekanatsrat in angemessener Frist erneut zu beraten.
Kommt keine Einigung zustande, kann der Ortsordinarius angerufen werden.
Über die Sitzungen des Dekanatsrates ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen, das den Mitgliedern des Dekanatsrates und dem Bischöflichen Ordinariat zugestellt wird.
Für die Geschäftsführung des Dekanatsrates bildet dieser einen Vorstand. Infos zum Vorstand finden Sie hier: